Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI – Pflegeberatung für Pflegegeld-Empfänger in Kassel 

Pflichtberatung & Nachweis für Pflegegeld (Beratungseinsatz)

Pflegeberatung nach § 37 SGB XI – Beratungsbesuch für Pflegegeld-Empfänger in Kassel 

Wer Pflegegeld bezieht und Pflegegrad 2 bis 5 hat, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachzuweisen. Fehlt dieser Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall vollständig einstellen. Weisse Elfen Kassel übernimmt die Pflegeberatung – inklusive Dokumentation und direkter Weiterleitung des Nachweises an Ihre Pflegekasse. 

Auf einen Blick: 

  • Pflegegrad 2–3  1× pro Halbjahr 
  • Pflegegrad 4–5  1× pro Quartal 
  • Kosten  Kostenlos – Abrechnung direkt mit Pflegekasse 
  • Ort  Kassel, Landkreis Kassel oder Videokonferenz 

Warum ist der Beratungsbesuch nach § 37 so wichtig? 

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege – und er schützt das Pflegegeld. Wer den Nachweis nicht fristgerecht erbringt, riskiert konkrete finanzielle Konsequenzen: Die Pflegekasse kann nach einer Erinnerung das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall vollständig einstellen. 

Gleichzeitig bietet der Beratungsbesuch echten Mehrwert für pflegende Angehörige: Eine qualifizierte Pflegeberaterin bewertet die häusliche Pflegesituation, gibt praktische Hinweise zu Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten und zeigt, wie die Pflege besser organisiert werden kann. Themen wie Sturzprophylaxe, Umgang mit Demenz oder die sinnvolle Kombination weiterer Pflegeleistungen können ebenfalls besprochen werden. 

Für wen ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 Pflicht? 

Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist verpflichtend für alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld von der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen und zu Hause gepflegt werden – in der Regel ohne einen Pflegedienst als Hauptleistung. 

  • Pflegegrad 1: Freiwillig  Auf Wunsch 
  • Pflegegrad 2: Ja, Pflicht 1× pro Halbjahr 
  • Pflegegrad 3: Ja, Pflicht 1× pro Halbjahr 
  • Pflegegrad 4: Ja, Pflicht 1× pro Quartal 
  • Pflegegrad 5: Ja, Pflicht 1× pro Quartal 

 Pflegegrad 1: Ein Beratungsbesuch ist freiwillig, kann aber sinnvoll sein, um Entlastungsangebote besser zu planen und frühzeitig Unterstützung zu organisieren. 

Wie oft muss der Beratungsbesuch nach § 37 stattfinden? 

Die gesetzlich vorgeschriebene Häufigkeit des Beratungsbesuchs richtet sich nach dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungsbesuch einmal pro Halbjahr verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 und 5 muss der Beratungsbesuch einmal pro Quartal nachgewiesen werden. 

Die Frist beginnt jeweils nach dem letzten Beratungsbesuch. Wichtig: Die Pflegekasse kann bei fehlendem Nachweis aktiv werden und das Pflegegeld kürzen. Vereinbaren Sie den Termin deshalb frühzeitig – besonders in Urlaubszeiten. Weisse Elfen Kassel bietet flexible Terminvereinbarungen, auch kurzfristig. 

Was kostet der Beratungsbesuch nach § 37? 

Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für gesetzlich Versicherte kostenlos. Weisse Elfen Kassel rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – Pflegebedürftige und Angehörige erhalten keine Rechnung und müssen nicht in Vorkasse gehen. 

Für Privatversicherte kann die Abrechnung je nach Versicherer über eine Rechnung mit anschließender Erstattung laufen. In diesem Fall stellt Weisse Elfen Kassel eine entsprechende Rechnung aus, die bei der privaten Pflegeversicherung eingereicht werden kann. 

FAQ – Häufige Fragen zum Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI 

Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch verpasse? 

Nach einer Erinnerung durch die Pflegekasse kann das Pflegegeld gekürzt werden. Bei wiederholtem Versäumnis ist auch die vollständige Einstellung des Pflegegeldes möglich. Es empfiehlt sich, Termine frühzeitig zu planen. 

Muss ich den Nachweis selbst an die Pflegekasse schicken? 

Nein. Weisse Elfen Kassel übermittelt den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse – in der Regel elektronisch. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern. 

Ist die Pflegeberatung ein Pflegegutachten? 

Nein. Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine Beratung zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege – kein Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes (MD) zur Feststellung des Pflegegrads. 

Gibt es ein offizielles Formular für den Beratungsbesuch? 

Ja. Es gibt ein einheitliches Nachweisformular des GKV-Spitzenverbands, das bundesweit von allen zugelassenen Beratungspersonen verwendet wird. Weisse Elfen Kassel ist zugelassen und verwendet dieses Formular. 

Kann die Pflegeberatung auch per Videokonferenz stattfinden? 

Ja. Das offizielle Nachweisformular sieht Videokonferenz als anerkannte Option vor. Weisse Elfen Kassel bietet beide Varianten an – Hausbesuch in Kassel und dem Landkreis Kassel oder per Video. 

Kann beim Beratungsbesuch auch der Umgang mit Demenz besprochen werden? 

Ja. Der Beratungsbesuch nach § 37 deckt alle relevanten Aspekte der häuslichen Pflegesituation ab – einschließlich des Umgangs mit Demenz und Orientierungsproblemen. Weisse Elfen Kassel berät pflegende Angehörige zu konkreten Alltagsstrategien, geeigneten Entlastungsangeboten und weiterführenden Unterstützungsleistungen für Menschen mit Demenz. 

Wie läuft der Beratungsbesuch bei Weisse Elfen Kassel ab? 

Die Pflegeberatung nach § 37 bei Weisse Elfen Kassel ist unkompliziert und in vier Schritten erledigt: 

1.  Termin vereinbaren 

Sie kontaktieren Weisse Elfen Kassel telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir klären kurz Ihren Pflegegrad, die laufende Frist (Halbjahr oder Quartal) und mögliche Zeitfenster. 

2.  Beratungsbesuch zu Hause oder per Video 

Der Beratungsbesuch findet in der häuslichen Umgebung in Kassel oder dem Landkreis Kassel statt. Auf Wunsch ist auch eine Videokonferenz möglich – das offizielle Nachweisformular sieht diese Option ausdrücklich vor. 

3.  Pflegeberatung vor Ort 

Je nach Situation werden die Pflegesituation und Sicherheit im Alltag besprochen, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige aufgezeigt sowie Hinweise zu Hilfsmitteln, Sturzprophylaxe und weiteren Pflegeleistungen gegeben. 

4.  Nachweis an die Pflegekasse 

Weisse Elfen Kassel erstellt die Dokumentation auf dem einheitlichen Nachweisformular des GKV-Spitzenverbands und übermittelt den Nachweis direkt – häufig elektronisch – an Ihre Pflegekasse. Sie müssen sich darum nicht kümmern. 

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