Verhinderungspflege in Kassel – 
Anspruch, Kosten und Beantragung

Entlastung der Pflegeperson, um eine kontinuierliche Betreuung zu ermöglichen.

Was ist Verhinderungspflege / Entlastungsbudget nach §45 SGB XI?

Verhinderungspflege (seit 1.7.2025 Entlastungsbudget) ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Wenn Sie als Hauptpflegeperson vorübergehend ausfallen, übernimmt eine Ersatzperson die Betreuung Ihres Angehörigen. Die Pflegekasse finanziert diese Vertretung mit bis zu 3.539 Euro pro Jahr. 

Voraussetzungen: Pflegegrad 2 oder höher. Weiße Elfen Kassel unterstützt Sie bei Antragstellung, Planung und professioneller Betreuung. 

Diese Leistung ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit – für Urlaub, bei Krankheit oder für persönliche Termine. Die Betreuung des Pflegebedürftigen wird dabei nicht unterbrochen. 

Verhinderungspflege bietet Ihnen: 

  • Erholung von physischer und emotionaler Belastung 
  • Zeit für Urlaub, Arzttermine oder wichtige Erledigungen 
  • Absicherung bei eigener Krankheit oder Notfällen 
  • Freiraum ohne Unterbrechung der Pflege 

Der Begriff Verhinderungspflege wird auch als Ersatzpflege oder Urlaubspflege bezeichnet. Alle drei Begriffe meinen dieselbe Leistung der Pflegekasse. 

Was kostet Verhinderungspflege / Entlastungsbudget? 

Neu seit 01.07.2025:

Das Entlastungsbudget (§42a SGB XI)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können seit dem 1. Juli 2025 die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel kombinieren. Dafür stehen jährlich 3.539 € zur Verfügung – als sogenanntes Entlastungsbudget

Dieses Budget kann genutzt werden, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt – sei es wegen Urlaub, Krankheit oder eigener Verpflichtungen.

Die Mittel können eingesetzt werden für:

  • die Organisation einer professionellen Betreuungskraft von Weiße Elfen
  • die Vergütung einer vertrauten Person (z. B. Freund, Nachbar, Angehöriger – ausgenommen Personen im selben Haushalt)
  • zeitlich begrenzte Unterstützung zu Hause während Ihrer Verhinderung

Wir helfen Ihnen bei Antragstellung, Planung und Abrechnung – damit Sie alle Leistungen sicher und stressfrei nutzen können.

Worauf habe ich bei Verhinderungspflege / Entlastungsbudget Anspruch?

Verhinderungspflege kann beantragt werden, wenn:

  • die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat
  • Sie vorübergehend verhindert sind – z. B. durch Krankheit, berufliche Verpflichtungen oder persönliche Gründe
  • die Pflege in dieser Zeit von einer anderen Person übernommen wird – privat oder professionell

Dieses Entlastungsbudget kann auch genutzt werden, um Sie als Pflegeperson gezielt zu entlasten – ohne dass zwingend ein konkreter Anlass wie Krankheit oder Urlaub vorliegen muss. Schon eine kurze Auszeit zur Erholung, zum Krafttanken oder für persönliche Dinge ist ausreichend.
Typische Einsatzsituationen:

  • Familienurlaub oder geplante Auszeiten
  • Beruflich bedingte Abwesenheiten
  • Eigene Erkrankung, Operation oder mentale Erschöpfung
  • Organisatorische Belastungen – z. B. für Pflegegrad-Neubeantragung oder Antragspflege

Die Vertretung muss nicht zwingend professionell erfolgen. Wenn Sie sich jedoch für eine Betreuung durch die Weißen Elfen entscheiden, garantieren wir Ihnen dieselbe Verlässlichkeit, Wertschätzung und Dokumentation wie im gewohnten Betreuungsalltag. Nicht erstattungsfähig sind Personen, die im selben Haushalt wie der Pflegebedürftige leben. 

Wie beantrage ich Verhinderungspflege? 

Die Beantragung erfolgt bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Ein formloser Antrag ist ausreichend. Alternativ nutzen Sie das Formular Ihrer Pflegekasse. 

Verhinderungspflege beantragen – Schritt für Schritt: 

  • Antrag stellen: Formloses Schreiben oder Kassenformular an die Pflegekasse senden 
  • Ersatzpflege organisieren: Privatperson oder professionellen Dienst wie Weiße Elfen beauftragen 
  • Betreuung durchführen: Ersatzperson übernimmt die Pflege während Ihrer Abwesenheit 
  • Nachweis einreichen: Rechnung und Dokumentation der Leistung an die Pflegekasse senden 
  • Erstattung erhalten: Pflegekasse überweist die Kosten 

Welche Unterlagen benötige ich? 

  • Antrag auf Verhinderungspflege (formlos oder Formular) 
  • Nachweis über Art und Dauer der Ersatzpflege 
  • Rechnung oder Quittung der Ersatzperson 

Weiße Elfen Kassel unterstützt Sie bei jedem Schritt – von der Antragstellung bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse. 

Kostenlose Beratung zur Verhinderungspflege in Kassel vereinbaren 

Weiße Elfen berät Sie gerne persönlich – am besten bei Ihnen zu Hause. Wir lernen Sie kennen, machen uns ein Bild von der Pflegesituation und erklären alle Möglichkeiten der Verhinderungspflege. 

Ihre Vorteile bei der Beratung: 

  • Persönliches Gespräch vor Ort in Kassel 
  • Klärung Ihres individuellen Anspruchs 
  • Erläuterung der Abrechnung mit der Pflegekasse 
  • Unverbindlich und kostenfrei 

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